Nachhilfe Baesweiler Notensprung Mathematik Deutsch Englisch Französisch Latein Rechnungswesen Betriebswirtschaftslehrer Niederländisch Physik Chemie Biologie Informatik Studienkreis Einzelnachhilfe Gruppennachhilfe Prüfungsvorbereitung Grundschüler Ferienkurse Sommerferienkurse Abitur Förderung Hausaufgabenbetreuung Coaching Unterricht Linnich Alsdorf Boscheln Übach-Palenberg Palenberg Aldenhoven Jülich Oidtweiler Setterich Loverich Floverich Beggendorf Stadt Mathe ZAP ZP10 Zentrale Abschlussprüfung mündliche Prüfung Nachprüfung Nachprüfugnskurse Versetzung Schülerföderung Schülernachhilfe Würselen Herzogenrath Merkstein Hoengen Begau Mariadorf Schaufenberg Kellersberg Zopp Neuweiler Studienkreis Abacus Sofatutor erstenachhilfe
Bildung und Teilhabe / Bürgergeld
Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht worden. Aufgrund der Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 ist das Bildung und Teilhabepakt in vielen Bereichen überarbeitet worden. Demnach erhalten Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, einen Zugang zur Lernförderung, um bedeutende Lernziele zu erreichen.
Es ist festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Bürgergeld beziehen, auf Antrag sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ erhalten können.
Dazu zählt die Übernahme der Kosten u. a. für unsere Nachhilfe (Lernförderung).
Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241/886810, jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de zuständig.
Für alle anderen Leistungsberechtigten liegt die Zuständigkeit beim Amt der Stadt Baesweiler (Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen).
Folgende Schritte sind notwendig!
1. Antragsformular für Bildung und Teilhabe (Lernförderung) bei den Leistungsstellen besorgen oder downloaden
unter https://serviceportal.baesweiler.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/9018/show und gerne mit
unserer Hilfe ausfüllen.
2.Bestätigung der Schule einholen.
3. Antrag stellen
4. Warten!
5. Wird Ihrem Antrag stattgegeben kommen Sie mit dem Bewilligungsbescheid wieder zu uns. Wir planen dann
gemeinsam den Unterricht!
Bei Fragen:
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0 18 05/67 67 21.
Hier klicken um die Infobroschüre und das Video zum Bildungspaket sehen zu können.
Starten Sie jetzt mit der staatlichen Lernförderung!